Beamten- Weihnacht

Beamten-Weihnacht Dienstvorschrift für Weihnachtsfeiern in Dienstraeumen I. Grüne Dienstweihnachtsbäume (DWeihBm) DWeihBm sind Weihnachtsbaeume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen Aufstellung finden. II. Aufstellen von DWeihBM DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass 1. der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird. 2. der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggfs. durch Zurufe wie „mehr rechts!“ oder „mehr links!“ korrigiert …. 3. sich im Unfallbereich des DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstände oder Anlagen, die in ihrer Funktion beeintraechtigt werden koennen, befinden. III. Beleuchtung Die DWeihBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des Dienststellenleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit Flammwirkung beruht (sogen. Kerzen, s.BA III 5-34-12-13 vom 12.2.72), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über das Verhalten vor, während und nach einem Brand belehrt worden sind. Waehrend der Brennzeit der Beleuchtung hat ein Dienststellenangehöriger mit abgeschlossenem SE-Lehrgang anwesend zu sein. Dabei sind Dienstfeuerlöscher in angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Beleuchtungskoerper bereitzustellen (für je 10 angefangene Kerzen ist ein Feuerlöscher ausreichend). IV. Weihnachtfeiern in dienstlichen Räumen In Org.-Einheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal dürfen Krippenspiele aufgeführt werden. Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewährleisten, sind dabei mindestens die im folgenden aufgeführten Rollen zu besetzen: – Maria (möglichst weibliche Bedienstete oder diesen ähnliche Dienststellenangehörige). – Joseph (aelterer Beamter des gehob. nichttechn. Dienstes, in Ausnahmefällen auch des mittl. nichttechn. Dienstes). Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden. – Kind (kleinwuechsige Angestellte beliebiger Vergütungsgruppen). – Esel/Schafe (geeignete Beamte des hoeh. techn. Dienstes, die sich in einschlaegigen Verwendungen bewährt haben). – Heilige Drei Könige (die Entscheidung über die Besetzung liegt bei der Dienststellenleitung). IV. Singen in dienstlichen Räumen Zum Absingen von Weihnachtsliedern oder anderem geeigneten Liedgut stellen sich die Bediensteten unter Führung ihres jeweiligen Referatsleiters zwanglos um den DWeihBm auf. Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen werden. Während des Singens sind die Fenster zur Strassenseite der Dienstgebäude geschlossen zu halten.

(bisher nicht bewertet)
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