Entfernung

Entfernung zur Unfallstelle

21. Februar 2015 // 0 Comments

Richter zum Zeugen: „Wie weit waren Sie von der Unfallstelle entfernt?“ Zeuge: „17,37 Meter.“ Richter: „Wieso können Sie das so exakt angeben?“ Zeuge: „Ich habe sofort nachgemessen, weil ich dachte, irgend so ein Idiot wird mich sicher danach fragen!“

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